1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1.1. Für die Vertragsbeziehungen zwischen Kunden, nachfolgend "Verkäufer" genannt und Baritli Edelmetallhandel GmbH, Geschäftsführerin Daniela Salnaitis, Fackelstraße 23, 67655 Kaiserslautern, nachfolgend als „Anbieter“ bezeichnet, gelten ausschließlich diese, als AGB bezeichneten, Vertragsbedingungen in ihrer, zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen, Fassung.

1.2. Die AGB in ihrer aktuellen Fassung stehen Ihnen auf der Internetseite www.baritli-gold.de unter "Baritli -AGB" zur Verfügung. Sie können ebenfalls in den Filialen des Anbieters eingesehen werden. Entgegenstehende AGB werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Eine Änderung des Schriftformerfordernisses bedarf ebenfalls der Schriftform.

1.3. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der georderten Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB). Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags oder Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

1.4. Für alle Verträge soll deutsches Recht gelten.

 

2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Anbieter und dem Verkäufer zustande. Eine Stellvertretung ist offenzulegen.

 

3. Zustandekommen eines Vertrages

3.1. Voraussetzung ist, dass der Verkäufer voll geschäftsfähig ist. Dies muss durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises nachgewiesen werden. Auf eine, aus sonstigen Gründen bestehende teilweise Geschäftsunfähigkeit hat der Verkäufer, ohne Angabe deren Gründe, hinzuweisen.

3.2. Mit Unterschrift auf der Verkaufsquittung, erklärt der Verkäufer, zum Zeitpunkt der Übersendung oder Übergabe der Ware volljährig und voll geschäftsfähig zu sein.

3.3. Er erklärt weiterhin, hinsichtlich der übersandten oder übergebenen Ware verfügungsberechtigt zu sein und dass die Ware nicht mit Rechten Dritter (insbesondere Eigentumsvorbehalt, Pfandrecht) belastet ist. Außerdem bestätigt er den auf der Verkaufsquittung genannten Reinheitsgrad des Wertgegenstandes und die genannte Art des Wertgegenstandes, insoweit sich dieser auch für einen Verbraucher ersichtlich aus einer Punzierung ergibt.

3.4. Der Anbieter wird dem Verkäufer einen Ankaufspreis für den Wertgegenstand mitteilen (dieser kann beim Filialgeschäft von demjenigen auf der Internetseite ausgeschriebenen abweichen). Hiernach kann der Verkäufer weitere Angebote einholen. Erst dann muss der Verkäufer das Angebot annehmen oder ablehnen. Erst durch diese Annahme kommt der Vertrag zustande.

 

4. Begutachtung der Ware

4.1. Der Verkäufer gestattet hiermit ausdrücklich die Begutachtung der vorgelegten Gegenstände. Soweit abzusehen ist, dass die Gegenstände zwecks Ermittlung des reinen Gold- bzw. Edelmetall-Wertes bei der Begutachtung teilweise oder vollständig zerstört werden könnten, muss sich der Anbieter vorab nicht mit dem Verkäufer in Verbindung setzen. Eine Einwilligung in eine Zerstörung oder Beschädigung aus den vorgenannten Gründen gilt als erteilt.

4.2. Eine Zerstörung oder Beschädigung begründet keinen Anspruch auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages oder auf Schadensersatz, wenn diese zur Begutachtung und Wertermittlung notwendig ist.

4.3. Für den Preis ist als Beurteilungszeitpunkt der Zeitpunkt der Warenannahme, nicht der Zeitpunkt der Begutachtung maßgeblich.

 

5. Rücknahmeverpflichtung

Sollte sich bei Begutachtung der Ware herausstellen, dass der von dem Verkäufer genannte Reinheitsgrad des Edelmetalls oder seine genannte Art nicht vorliegen, so hat der Verkäufer die Wertgegenstände Zug-um-Zug gegen Herausgabe des Ankaufpreises zurück zu nehmen.

 

6. Aufrechnung und Zurückbehaltung

6.1. Ist der Verkäufer Unternehmer, so ist er nicht berechtigt, Zahlungen oder Ware zurückzuhalten, es sei denn er stützt seine Leistungsverweigerung auf unbestrittene bzw. rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

6.2. Der Verkäufer kann eine Aufrechnung nur mit einer solchen Forderung erklären, bei der es sich um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.

 

7. Wertersatz

7.1. Sollte der Anbieter aus Gründen der Rückabwicklung verpflichtet sein, Wertersatz zu leisten, so bemisst sich dieser vor allem auch unter Berücksichtigung der Differenz des Zeitwertes bei Ankauf der Ware und des Zeitwertes bei Rückgabe des Edelmetalls.

7.2. Der Anbieter darf die angekauften Wertgegenstände nach dem Ankauf einschmelzen. Hiermit erklärt sich der Verkäufer einverstanden. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. Der Anbieter weist darauf hin, dass zwischen dem Wert des verarbeiteten Wertgegenstandes und dem Zeitwert des Edelmetalls des Wertgegenstandes erhebliche Unterschiede (durch Verarbeitung, etc.) bestehen können:

 

8. Datenschutz

Alle persönlichen und privaten Kundendaten, die an den Anbieter übermittelt werden (Edelmetall-Begleitschreiben), unterliegen der Geheimhaltung. Die Daten werden sorgfältig geschützt und Dritten ausschließlich dann zur Verfügung gestellt, soweit dies per Gerichtsbeschluss oder behördlicher Seite angeordnet ist. Der Anbieter verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Abwicklung der Geschäftsbeziehung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Die Datenschutzpraxis des Anbieters steht im Einklang mit geltendem Recht.

 

9. Gerichtsstand

Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist Kaiserslautern.

 

10. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile von Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrags den Punkt bedacht hätten. Ist dies nicht möglich, so treten an die Stelle der unwirksamen Bestandteile, soweit es diese gibt, die gesetzlichen Bedingungen. Im Übrigen sind sich die Parteien einig, dass eine eventuelle Wirksamkeitsprüfung auf jeden einzelnen Unterpunkt, für sich genommen, vorzunehmen ist. Die Unwirksamkeit eines einzelnen oder mehrerer Unterpunkte betreffen nicht den, in der Listenebene übergeordneten, Punkt insgesamt.


Kontakt

Baritli Edelmetallhandel GmbH

Fackelstraße 23
67655 Kaiserslautern

Tel.: +49 631 3105478-10
Fax: +49 631 3105478-23

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